Lizenzvergabe
Um eine nachhaltige Bewirtschaftung zu ermöglichen und jedem Lizenznehmer die ungestörte Ausübung der Fischerei zu ermöglichen, geben wir Jahreslizenzen nur in sehr beschränktem Umfang aus. Vormerkungen sind möglich. Sollten sie Interesse anders Fischerei in unserem Revier haben kontaktieren sie uns bitte unter
Fischereiordnung
Fischereisaison
16.03. bis 31.12.
Angelgeräte und Köder
- Fischfang erlaubt mit einer Spinn- oder Fliegenrute
- Fliegenfischen: Nassfliege, Trockenfliege, Nymphe und Streamer.
- Spinnfischen: Alle gängigen künstlichen Köder und toter Köderfisch am System.
- NUR EINFACHHAKEN SIND ERLAUBT!
- Wurm, natürliche Insekten, Mais, Käse und Brot verboten!
- Kirsche auf Aitel erfolgreich und erlaubt.
Brittelmaße & Schonzeiten
Fischart | Brittelmaß | Schonzeit |
Bachforelle | 32 cm | 01.09. - 15.03. |
Regenbogenforelle | 30 cm | 01.01. - 15.03 |
Bachsaibling | 32 cm | 16.09. - 15.03 |
Äsche | 35 cm | 01.03. - 30.04. |
Hecht | 50 cm | 01.02. - 30.04. |
Aitel | keines | keine |
Alle anderen Brittelmaße und Schonzeiten laut NÖ Fischereiverordnung 2002.
Fischtage und Fischentnahme
- Es darf 2 mal pro Kalenderwoche gefischt werden. Die Kalenderwoche beginnt mit Montag und endet mit Sonntag.
- Höchstzahl Entnahme: 6 Stück Salmoniden pro Woche, davon nur eine Äsche.
- Tageshöchstentnahme: 4 Stück Salmoniden.
- Entnommene Fische müssen sofort in die Fangliste eingetragen werden.
- Nicht entnommene und untermäßige Fische sind möglichst schonend zurückzusetzen.
Allgemeine Bestimmungen
- Lizenzen sind nicht übertragbar oder ausleihbar und nur gültig in Kombination mit der amtlichen NÖ Fischerkarte. Sollten sie im Besitz einer amtlichen Fischerkarte für ein anderes Bundesland sein, kann diese durch den NÖ Landesfischereiverband anerkannt werden. Das Antragsformular finden Sie unter diesem Link.
- Lizenzen/Fanglisten sind bis spätestens 31.01. des Folgejahres zu retournieren.
Aufsichtsorgane
- Beeideter Fischereiaufseher Anton Safranek, Mobil +43 680 2325123
- Beeideter Fischereiaufseher Jürgen Krammer, Mobil +43 699 10340502
- Lizenznehmer sind angehalten, Auffälligkeiten und Schwarzfischerei zu melden
- Sollten Schwarzfischer angetroffen werden ist zuerst die Polizei unter Notruf 133 zu alarmieren und erst im Anschluss ein Fischereiaufseher. Wenn ohne Gefährdung möglich, Fotos oder Videos zur Beweissicherung machen.